Der Versand durch uns erfolgt nach bestem Wissen in geeigneter Verpackung sowie transportversichert durch einen anerkannten Frachtführer (z. B. DHL) auf Gefahr des Bestellers. Mit Bezahlung der Frachtkosten erklärt der Besteller sein Einverständnis mit dem von uns gewählten Frachtführer, der dem Besteller auch auf Verlangen vorab genannt worden war. Offenkundige Transportschäden sind unverzüglich nach Feststellung sowohl beim Frachtführer wie auch bei uns anzuzeigen. Transportschäden, die sich erst nach Öffnen der Verpackung feststellen lassen, sind uns ebenfalls unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Eigenmächtige Veränderungen vor oder nach der Anzeige können zum vollständigen Verlust von Schadensersatzansprüchen führen. Gleiches gilt für die schuldhaft verspätete Meldung. Die Transportverpackung ist bis zur abschließenden Klärung aufzubewahren.
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